Bad Wildungen: Freie Wähler sehen Bürgerwillen mißachtet

Bad Wildungen(pm). Nach der Stadtverordnetenversammlung mit der auf Antrag der Freien Wähler namentlich durchgeführten Abstimmung zur Änderung des Bebauungsplans im Bereich des Neuen Kurhauses ist nun der Weg frei gegeben für einen Abriß. Diese Entscheidung wird damit begründet, dass das Kurhaus nicht wirtschaftlich betrieben werden konnte. Dass dies den Verantwortlichen in der Vergangenheit nicht gelungen ist, stellt für die Freien Wähler nach wie vor kein Erfordernis zur Änderung eines bestehenden Bebauungsplanes dar, sondern wirft ganz andere Fragen auf. Wenn ein Abriss aber jetzt nicht mehr verhindert werden kann, muss an dieser zentralen Stelle wenigstens ein Gebäude errichtet werden, welches sich mit wohl durchdachter Architektur harmonisch in die Landschaft und Umgebung mit den umliegenden Gebäuden wie dem Fürstenhof einfügt. Die bisher vorgelegten Pläne zeigen leider einen sehr nüchternen Hotelkomplex, der diesen Anforderungen nicht genüge tut.

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Es bleibt zu hoffen, dass die Denkmalschutzbehörden und das Bauamt in Korbach ihre Möglichkeiten nutzen, um hier noch korrigierend einzuwirken.Wenn die Bürger einen Verlust von rund 15.000qm Gemeinbedarfsfläche hinnehmen müssen, welche Ersatzflächen werden angeboten? „Ich erinnere nur an den Bürgersaal als Ersatz für den früheren Feuerwehrstützpunkt, der im Bebauungsplan der Fürstengalerie festgehalten ist und den ich bisher vergeblich gesucht habe“, so Kira Hauser. Der notwendige Kaufvertrag zwischen der Stadt und dem Investor eyemaxx muss der Stadt ein Vetorecht einräumen, wenn die gemeinsam gefundene Architektur und Nutzung nachträglich geändert werden soll. Hans Schultheis ermuntert alle Bürger, an der Bürgerversammlung zu diesem Thema am Mittwoch, 24.10. um 19:30 Uhr in der Wandelhalle teilzunehmen, um ihre Meinung zu äußern und Fragen zu stellen. „Der Eindruck, den wir in vielen Gesprächen gewonnen haben und der auch in Leserbriefen und sozialen Netzwerken widergespiegelt wird, ist dass der nun vorgesehen Abriß nicht dem mehrheitlichen Wunsch der Wildunger Bürger entspricht.“ Die Umsetzung des Bürgerwillens ist aber die oberste Pflicht der Stadtverordneten. Dafür wurden sie gewählt.

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