Günter Rudolph (SPD): Neuzuschnitt der Landtagswahlkreise ist und bleibt verfassungswidrig

Wiesbaden(pm/nh). Der von CDU und Bündnis 90/Die Grünen mit der Brechstange durchgeführte Neuzuschnitt der Landtagswahlkreise ist und bleibt nach Auffassung der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag verfassungswidrig. Dies hat heute der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Günter Rudolph, im Rahmen einer Aktuellen Stunde im Landtag bekräftigt. Rudolph sagte am Donnerstag in Wiesbaden: „Es fehlt nach wie vor an nachvollziehbaren Begründungen, warum man bestimmte Kommunen bestimmten Wahlkreisen zuordnet. Nachdem der Innenminister selbst noch im April 2017 vorgeschlagen hat, in der nächsten Wahlperiode eine umfassende Wahlkreisreform aufgrund sich veränderter Rahmendaten vorzunehmen, wurde im Schnelldurchgang gehandelt und dazu noch unfassbar geschludert.“ Veraltetes Zahlenmaterial aus dem Jahr 2015 sei die Grundlage für den Gesetzentwurf gewesen. „Im Gesetzgebungsverfahren wurde auch festgelegt, dass kein Wahlkreis um mehr als 25 Prozent von der durchschnittlichen Wahlkreisgröße abweichen darf. Nunmehr hat man festgestellt, dass der Wahlkreis Frankfurt I im Durchschnitt um 27,08 Prozent von der durchschnittlichen Größe abweicht. Aber auch der Wahlkreis 41 weicht um über 25 Prozent von dieser Grenze ab. Darüber hinaus sind nach den uns vorliegenden Zahlen auch im Bereich der Landeshauptstadt Wiesbaden Abweichungen von über 25 Prozent bei den Wahlkreisen festzustellen“, so Rudolph. Die nächste Landtagswahl am 28. Oktober 2018 müsse rechtssicher stattfinden. Durch die Veränderung der Bevölkerungszahlen sei eine Neuordnung der Landtagswahlkreise notwendig. Dies muss man aber in einem nachvollziehbaren und transparenten Verfahren machen und auf Grundlage aktueller Daten. „Wenn die schwarzgrüne Landesregierung nunmehr auf Grund der falschen Zahlen in Frankfurt gegen ihr eigenes Gesetz verstößt und behauptet, diese Abweichung sei hinnehmbar, ist dies abenteuerlich. Wir haben es mit einem völligen Versagen, auch des Innenministers, zu tun, der verantwortlich für die Abläufe ist. Schwarzgrüne Überheblichkeit führt dazu, dass die im Landtag beschlossene Änderung des Neuzuschnittes der Landtagswahlkreise, wenn sie so bleibt wie sie ist, die Landtagswahl in einem rechtswidrigen Zustand durchgeführt wird. Dies ist nach Auffassung der SPD nicht hinnehmbar. Deshalb besteht dringender Handlungsbedarf. Wenn CDU und Bündnis 90/Die Grünen nicht zu Änderungen bereit sind, muss dann gegebenenfalls der Hessische Staatsgerichtshof tätig werden und entscheiden“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer.

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