Pilotphase in 2018 startet: Vereine können Hallennutzung während der Ferien beantragen

Korbach(nh). In den Schulferien sind die Sporthallen des Landkreises Waldeck-Frankenberg in der Regel geschlossen, um Reparatur- und Reinigungsarbeiten durchzuführen. Um den Bürgerservice zu verbessern, startet der Landkreis für 2018 eine Pilotphase: Für besondere Sportveranstaltungen können Vereine eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um ausgewählte Sporthallen in den Mittelzentren auch während der Ferien zu nutzen. Der entsprechende Antrag dazu muss vier Wochen vor Ferienbeginn gestellt werden. Das Pilotprojekt bezieht sich vorerst auf die Großsporthalle „Auf der Hauer“ in Korbach, die Sporthalle der Ense-Schule in Bad Wildungen sowie die Großsporthalle der Edertalschule in Frankenberg sowie die Großsporthalle „Fröbelstraße in Bad Arolsen. Für die Ferien um Weihnachten und Ostern sowie die Sommer- und Herbstferien können Vereine bei dringendem Bedarf eine Sondergenehmigung zur Nutzung beim Fachdienst Sport einholen. „Diese Ausnahmeregelung gilt für besondere Sportveranstaltungen wie Wettkämpfe, Trainings dafür, Punktspiele, Lehrgänge oder anerkannten Gesundheits- beziehungsweise Rehasport, nicht aber für den allgemeinen Freizeitsport“, sagt Dirk Wilke vom Eigenbetrieb Gebäudemanagement. „Bisherige Regelungen, die mit Vereinen bereits getroffen wurden, bleiben bestehen“, ergänzt der Leiter des Fachdienstes Sport Matthias Schäfer weiter. „Wir haben uns für dieses Pilotprojekt entschieden, um unseren Bürgerservice zu verbessern und Vereinen im Landkreis bei besonderen Sportveranstaltungen auch in den Schulferien entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung stellen zu können“, begründet Landrat Dr. Reinhard Kubat den Schritt. „Nach der Pilotphase in 2018 werden wir die Vorgehensweise entsprechend auswerten und entscheiden, ob wir diese Regelung den Vereinen dauerhaft anbieten können“, führt der Erste Kreisbeigeordnete Karl-Friedrich Frese fort.Wird die Nutzung einer der vier Sporthallen in den Schulferien während der Pilotphase vom Landkreis genehmigt, ist dabei künftig folgendes zu beachten: Während dieser Zeit stehen nur zwei Umkleideräume – einer für Männer und einer für Frauen – zur Verfügung. Darüber hinaus muss die Halle sauber verlassen werden, da die Sporthallen in den Schulferien nur einmal pro Woche gereinigt werden. Anfallender Müll muss selbst entsorgt werden und falls die Halle trotz Reservierung nicht genutzt wird, muss dies dem zugehörigen Schlüsseldienst rechtzeitig mitgeteilt werden. Anträge für die Sondergenehmigungen zur Nutzung der Sporthallen während der Schulferien im nächsten Jahr können per Mail unter carsten.habermann@landkreis-waldeckfrankenberg.de  an den Fachdienst Sport gerichtet werden.

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